AGB

Fusswerk Podologie GmbH

Gültig ab: 01.10.2026

1. Vertragspartnerin und Geltungsbereich

Vertragspartnerin ist:

Fusswerk Podologie GmbH
Guisanstrasse 86
9010 St. Gallen, Schweiz
UID: CHE-362.415.713
Telefon: 071 511 35 33
E-Mail: info@fusswerk-podologie.ch

Die Fusswerk Podologie GmbH wird nachfolgend als «Praxis» bezeichnet.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Praxis und ihren Patientinnen und Patienten über podologische Behandlungen, Beratungen und damit unmittelbar zusammenhängende Dienstleistungen. Sie gelten auch für Hausbesuche, sofern solche ausdrücklich vereinbart werden.

Individuelle Vereinbarungen gehen diesen AGB vor. Zwingende gesetzliche Bestimmungen bleiben in jedem Fall vorbehalten.

2. Vertragsabschluss und Einbeziehung der AGB

Ein Behandlungsvertrag kommt zustande, sobald sich die Praxis und die Patientin oder der Patient über eine Behandlung beziehungsweise einen Behandlungstermin verständigt haben. Die Vereinbarung kann persönlich, telefonisch, elektronisch oder über ein von der Praxis angebotenes Buchungssystem erfolgen.

Eine blosse Terminanfrage ist noch keine verbindliche Terminvereinbarung. Bei elektronischen Buchungen wird im Buchungsablauf kenntlich gemacht, wann die Buchung verbindlich wird.

Diese AGB werden nur Vertragsbestandteil, wenn die Patientin oder der Patient vor Vertragsabschluss darauf hingewiesen wurde, eine zumutbare Möglichkeit zur Kenntnisnahme hatte und ihrer Geltung zugestimmt hat. Dies gilt insbesondere für die Regelung zu kurzfristigen Absagen und versäumten Terminen. (Staatssekretariat für Wirtschaft)

3. Leistungen und Behandlungsgrundsätze

Die Praxis erbringt die vereinbarten Leistungen sorgfältig, nach anerkannten fachlichen und hygienischen Standards sowie innerhalb der jeweiligen beruflichen Kompetenzen und Bewilligungen.

Art und Umfang der Behandlung werden anhand des individuellen Behandlungsbedarfs und in Absprache mit der Patientin oder dem Patienten festgelegt.

Bestehen Hinweise auf Beschwerden oder Erkrankungen, die eine ärztliche Abklärung oder Behandlung erfordern, weist die Praxis auf die Notwendigkeit einer ärztlichen Beurteilung hin und veranlasst, soweit erforderlich, eine entsprechende Zuweisung. Eine fachlich nicht vertretbare Behandlung kann abgelehnt, angepasst oder unterbrochen werden. (Gesetzessammlung)

Ein bestimmter Heilungs- oder Behandlungserfolg wird nicht garantiert. Die Pflicht zur sorgfältigen Behandlung bleibt uneingeschränkt bestehen.

4. Aufklärung, Einwilligung und Mitwirkung

Vor einer Behandlung informiert die Praxis in verständlicher Weise über deren wesentliche Art, Zweck und Durchführung, relevante Risiken, gegebenenfalls bestehende Alternativen sowie die voraussichtlichen Kosten.

Die Behandlung setzt die erforderliche Einwilligung voraus. Die Zustimmung zu diesen AGB ersetzt nicht die Aufklärung und Einwilligung in eine konkrete Behandlung. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.

Bei Minderjährigen oder Personen mit Vertretungsbedarf berücksichtigt die Praxis die Urteilsfähigkeit und die gesetzlichen Vertretungsbefugnisse. Eine Zustimmung der gesetzlichen Vertretung wird eingeholt, soweit sie rechtlich erforderlich ist. Die eigenen Entscheidungs- und Persönlichkeitsrechte urteilsfähiger Patientinnen und Patienten bleiben gewahrt. (FMH-Leitfaden)

Patientinnen und Patienten informieren die Praxis nach bestem Wissen über Umstände, die für eine sichere Behandlung relevant sind. Dazu gehören insbesondere bekannte Erkrankungen, Allergien, Wundheilungsstörungen, Diabetes, Durchblutungs- oder Sensibilitätsstörungen sowie relevante Medikamente, beispielsweise blutgerinnungshemmende Mittel. Änderungen sind möglichst vor der nächsten Behandlung mitzuteilen.

Die Praxis erläutert erforderliche Nachsorge- und Verhaltensempfehlungen. Unklarheiten oder Beschwerden im Zusammenhang mit der Behandlung sollen zeitnah angesprochen werden. Die eigenen Abklärungs- und Sorgfaltspflichten der Praxis bleiben bestehen.

5. Termine, Absagen und Nichterscheinen

5.1 Kostenfreie Absage

Vereinbarte Termine können bis spätestens 24 Stunden vor dem Behandlungstermin kostenfrei abgesagt oder verschoben werden. Massgeblich sind volle Stunden; Wochenenden und Feiertage werden mitgerechnet.

Absagen sind telefonisch oder per E-Mail an die unter Ziffer 1 genannten Kontaktdaten möglich. Für die Einhaltung der Frist ist der Eingang der Mitteilung bei der Praxis massgebend, nicht deren spätere Bestätigung.

5.2 Kurzfristige Absage und Nichterscheinen

Bei späterer Absage oder Nichterscheinen kann die Praxis eine Entschädigung verlangen, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Schadenersatzanspruch erfüllt sind.

Verrechnet wird höchstens der nachweisbare, rechtlich ersatzfähige Ausfall, begrenzt auf das vereinbarte Honorar des ausgefallenen Termins. Ersparte Aufwendungen, eine anderweitige Terminvergabe und eine sonstige wirtschaftliche Nutzung der frei gewordenen Zeit werden berücksichtigt. Die Praxis bemüht sich um eine zumutbare Verminderung des Schadens.

Das volle Behandlungshonorar wird nicht automatisch geschuldet. Auf Verlangen erläutert die Praxis die Berechnung der geltend gemachten Entschädigung. Eine solche Entschädigung wird nicht als durchgeführte Behandlung und nicht zulasten der Krankenversicherung abgerechnet. (Stiftung für Konsumentenschutz)

Die Praxis verzichtet auf eine Ausfallentschädigung, wenn ein unvorhersehbarer, nicht selbst verschuldeter wichtiger Verhinderungsgrund vorliegt, insbesondere eine plötzlich eintretende Erkrankung oder ein Unfall, und die Absage so bald wie zumutbar erfolgt.

5.3 Verspätetes Erscheinen

Bei verspätetem Erscheinen kann die Behandlungszeit verkürzt werden, sofern dies fachlich vertretbar ist. Nicht erbrachte Leistungen werden nicht als Behandlung verrechnet. Eine allfällige Entschädigung für den ausgefallenen Zeitanteil richtet sich ausschliesslich nach Ziffer 5.2.

5.4 Absage durch die Praxis

Muss die Praxis einen Termin absagen, informiert sie die betroffene Person möglichst frühzeitig und bietet nach Möglichkeit einen Ersatztermin an. Für nicht erbrachte Leistungen werden keine Behandlungskosten berechnet; entsprechende Vorauszahlungen werden zurückerstattet. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben vorbehalten.

6. Preise und Zusatzleistungen

Für privat zu bezahlende Leistungen gelten die vor Vertragsabschluss bekannt gegebenen und vereinbarten Preise. Die Preisangaben erfolgen in Schweizer Franken und enthalten sämtliche unvermeidbaren Zuschläge sowie eine allfällig gesetzlich geschuldete Mehrwertsteuer.

Bei zeitabhängiger Abrechnung werden der Verrechnungssatz und die Abrechnungseinheit vorab bekannt gegeben. Zusätzliche Leistungen und deren Kosten bedürfen einer vorgängigen Vereinbarung. Dies gilt insbesondere für gesondert berechnete Materialien und für Weg- oder Anfahrtskosten bei Hausbesuchen; unvermeidbare Kosten dürfen nicht nachträglich als zuvor nicht ausgewiesene Zuschläge erhoben werden. (Staatssekretariat für Wirtschaft)

Erkennbare wesentliche Änderungen des vereinbarten Behandlungsumfangs oder der voraussichtlichen Kosten werden vor Durchführung mitgeteilt und abgestimmt.

Für Leistungen, die gesetzlichen oder verbindlich vereinbarten Versicherungstarifen unterstehen, gelten diese Tarife und die entsprechenden Abrechnungsvorschriften vorrangig. Preisänderungen werden nicht rückwirkend auf bereits vereinbarte Leistungen angewendet.

7. Zahlung und Zahlungsverzug

Privat geschuldete Behandlungskosten sind grundsätzlich unmittelbar nach der Behandlung mit einem von der Praxis angebotenen Zahlungsmittel zu begleichen.

Wird eine Rechnungsstellung vereinbart, ist die Rechnung innerhalb von 30 Tagen ab Erhalt zu bezahlen, sofern keine andere wirksame Vereinbarung oder besondere Abrechnungsregel gilt.

Bei ausbleibender Zahlung versendet die Praxis zunächst eine kostenlose Zahlungserinnerung.

Nach Eintritt des Zahlungsverzugs versendet die Praxis eine 1. Mahnung und es werden zusätzlich zum geschuldeten Betrag Mahngebühren von CHF 20.– erhoben. Bei weiterhin ausbleibender Zahlung versendet die Praxis eine zweite Mahnung und es werden zusätzlich zum geschuldeten Betrag und der 1. Mahngebühr eine 2. Mahngebür von CHF 20.– erhoben. (odat)

Besondere gesetzliche und vertragliche Zahlungsbestimmungen bei einer Abrechnung mit Versicherern bleiben vorbehalten.

8. Krankenversicherung und andere Kostenträger

Eine Kostenübernahme durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung, eine Zusatzversicherung oder einen anderen Kostenträger hängt von den jeweils geltenden Voraussetzungen ab.

Die obligatorische Krankenpflegeversicherung übernimmt bestimmte podologische Leistungen nur unter besonderen Voraussetzungen. Dazu gehören insbesondere eine entsprechende ärztliche Anordnung, die gesetzlich umschriebenen medizinischen Voraussetzungen sowie die erforderliche Zulassung der Leistungserbringerin beziehungsweise der Organisation. Diese AGB enthalten keine Zusicherung, dass die Praxis oder jede angebotene Behandlung diese Voraussetzungen erfüllt. (Bundesamt für Gesundheit)

Die Praxis informiert vor der Behandlung darüber, ob sie die betreffende Leistung über den vorgesehenen Kostenträger abrechnen kann und welche fehlende oder unsichere Kostenübernahme für sie erkennbar ist.

Patientinnen und Patienten stellen die erforderlichen Versicherungsangaben und gegebenenfalls eine ärztliche Anordnung rechtzeitig zur Verfügung.

Die Zahlungspflicht richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen und dem zulässig vereinbarten Abrechnungsmodell. Gesetzliche Kostenbeteiligungen, insbesondere Franchise und Selbstbehalt, bleiben vorbehalten. Nicht gedeckte Leistungen werden nur nach vorgängiger Information und wirksamer Vereinbarung privat verrechnet. Eine Ablehnung durch den Versicherer führt nicht unabhängig vom Ablehnungsgrund automatisch zu einer zusätzlichen Zahlungspflicht.

9. Beendigung der Behandlung

Das Behandlungsverhältnis kann von beiden Seiten jederzeit im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen beendet werden.

Bis dahin ordnungsgemäss erbrachte Leistungen sind nach den geltenden Vereinbarungen und Abrechnungsvorschriften zu vergüten. Eine Entschädigung wegen einer Beendigung zu einem ungünstigen Zeitpunkt kann nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen verlangt werden; für Terminabsagen gilt ergänzend Ziffer 5. Nicht verbrauchte Vorauszahlungen werden zurückerstattet. (odat)

Bei einer Beendigung durch die Praxis werden die gesundheitlichen Interessen der betroffenen Person berücksichtigt. Eine erforderliche Weiterbehandlung darf nicht pflichtwidrig gefährdet werden.

10. Haftung

Die Praxis haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Diese AGB enthalten keinen Ausschluss der Haftung für Behandlungsfehler oder Personenschäden. Der Hinweis, dass kein bestimmter Behandlungserfolg garantiert wird, schränkt die gesetzlichen Sorgfalts- und Haftungspflichten nicht ein.

11. Vertraulichkeit und Datenschutz

Die Praxis und ihre Mitarbeitenden behandeln Patienteninformationen vertraulich und beachten die anwendbaren beruflichen Geheimhaltungspflichten sowie das schweizerische Datenschutzrecht.

Personendaten, insbesondere Gesundheitsdaten, werden nur im erforderlichen und rechtlich zulässigen Umfang bearbeitet, namentlich für Terminorganisation, Behandlung, Dokumentation, Abrechnung und die Erfüllung gesetzlicher Pflichten.

Die Praxis informiert über die tatsächliche Datenbearbeitung in ihrer Datenschutzinformation auf im Footer ihrer Webseite www.fusswerk-podologie.ch. Sie erläutert insbesondere die verantwortliche Stelle, Bearbeitungszwecke, Empfänger beziehungsweise Empfängerkategorien und gegebenenfalls Datenbekanntgaben ins Ausland. (EDÖB)

Eine Bekanntgabe an Dritte erfolgt nur, soweit sie rechtlich zulässig ist und die Geheimhaltungspflichten gewahrt bleiben. Soweit eine Einwilligung erforderlich ist, wird diese gesondert, ausreichend bestimmt und informiert eingeholt.

Mit der Annahme dieser AGB wird keine pauschale Entbindung von der Schweigepflicht und keine allgemeine Zustimmung zu beliebigen Datenweitergaben erklärt. (EDÖB)

12. Behandlungsdokumentation und Patientenrechte

Die Praxis führt die erforderliche Behandlungsdokumentation und bewahrt diese während der anwendbaren gesetzlichen Fristen auf. Eine darüber hinausgehende Aufbewahrung erfolgt nur, soweit sie rechtlich zulässig und sachlich erforderlich ist.

Patientinnen und Patienten können nach den gesetzlichen Voraussetzungen Auskunft über ihre Personendaten, Einsicht in ihre Behandlungsdokumentation und eine Kopie verlangen. Auskünfte werden grundsätzlich kostenlos erteilt.

Die gesetzlichen Rechte auf Berichtigung und Löschung bleiben gewahrt. Einer Löschung können insbesondere gesetzliche Aufbewahrungspflichten oder überwiegende berechtigte Interessen entgegenstehen. Nach Wegfall der zulässigen Aufbewahrungsgründe werden die betreffenden Daten sicher gelöscht oder anonymisiert. (EDÖB)

13. Elektronische Kommunikation

Die Praxis setzt für den Austausch von Patienteninformationen angemessene sichere Kommunikationswege ein. Auch Termin- und andere administrative Angaben können schützenswerte Informationen enthalten.

Ein administrativer Austausch über einen weniger sicheren Kanal erfolgt nur, soweit rechtlich zulässig und nach gesonderter, freiwilliger Entscheidung der betroffenen Person auf Grundlage einer verständlichen Information über die Risiken. Eine sichere Alternative wird angeboten.

Die Angabe einer E-Mail-Adresse oder Telefonnummer und die Annahme dieser AGB gelten nicht als pauschale Zustimmung zu einer ungesicherten Übermittlung von Gesundheitsdaten. Die gesetzlichen Datenschutz- und Datensicherheitspflichten der Praxis bleiben bestehen. (EDÖB)

14. Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Änderungen

Es gilt schweizerisches Recht. Zwingende gesetzliche Schutzvorschriften bleiben vorbehalten.

Für Streitigkeiten gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Insbesondere werden gesetzlich geschützte Gerichtsstände am Wohnsitz von Patientinnen und Patienten durch diese AGB nicht ausgeschlossen oder eingeschränkt. (KMU-Portal)

Massgeblich ist die bei Vertragsabschluss wirksam einbezogene Fassung dieser AGB. Änderungen gelten nur für künftige Verträge, sofern sie erneut wirksam vereinbart werden. Bestehende Vereinbarungen werden nicht allein durch Veröffentlichung einer neuen Fassung geändert.

Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen im gesetzlich zulässigen Umfang bestehen. An die Stelle der unwirksamen Regelung treten die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.