Seit dem 01.01.2023 können gemäss Art. 11c KLV bei Personen mit Risikofaktoren für ein diabetisches Fuss-Syndrom, auf ärztliche Anweisung hin, gewisse Leistungen über die Krankenkasse abgerechnet werden.
Die Fusswerk Podologie GmbH besitzt die offizielle Zulassung zur Behandlung des diabetischen Fuss-Syndroms.
